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Alter       Beitrag/Monat  Beitrag/Jahr
Schüler bis 14 Jahre      4,25 € 51,00 €
Schüler bis 16 Jahre     5,50 €     66,00 € 
Schüler über 16 Jahre  6,50 € 78,00 €
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger 3,00 €  36,00 € 
aktive Stud./Azubis    7,50 € 90,00 € 
Aktive über 18 Jahre   10,00 €    120,00 €
Inaktive   4,16 €   50,00 €
Förderer    2,50 € 150,00 €

                                  

2. Beitragsgrundsätze

Familienbeitrag kommt zur Anwendung, wenn beide Elternteile Mitglied des Vereins sind. Die Kinder sind dann bis zur Vollendung des  18. Lebensjahres beitragsfrei. Verwitwete oder geschiedene bzw. getrennt lebende Elternteile sind den Verheirateten gleichzustellen, wenn dem Mitglied dadurch ein finanzieller Vorteil erwächst. Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind mit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters Mitglied im Verein wurden, werden automatisch Mitglied, wenn nicht schriftlich vom Mitglied etwas anderes verlangt wird. Auszubildende (über 18 Jahre) bis zum Ende des Quartals in dem das Ausbildungsende liegt. Ein gültiger Ausbildungsvertrag ist vorzulegen. Die Leistungsreduzierung wird für maximal 3 ½ Jahre ab Beginn der Mitgliedschaft bzw. des Ausbildungsverhältnisses gewährt. Studenten höchstens bis Ablauf des Quartals nach Vollendung des 27. Lebensjahres. Gültiger Studiennachweis ist jährlich bis zu dem Tag vorzulegen, der dem Tage des Beginns der Mitgliedschaft entspricht (z.B. Eintritt: 01.07.09 - Vorlage: 01.07.10). Bei nicht fristgerechter Vorlage der Bescheinigung ist im darauf folgenden Quartal der nicht reduzierte Beitrag zu zahlen. Wechsel zum Inaktivenbeitrag wird nur aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes vorgenommen. Bei den altersabhängigen Beiträgen gilt das Alter, das im Laufe des Jahres erreicht wird. Über die Beiträge von Mitgliedern, die aufgrund sozialer Notlagen sich außerstande sehen die Beiträge zu zahlen, wird der Vorstand nach Sachvortrag der Betroffenen entscheiden. In begründeten Einzelfällen kann, auf Vorstandsbeschluss, von dieser Beitragsordnung abgewichen werden.

 

3. Sportversicherung

In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Landessportbundes NW (LSB NW) enthalten.

 

4. Zahlungsweise, Mahnverfahren

Vereinsbeiträge sind jährlich und im Voraus, laut RCH- Satzung § 5 Abs. 1 spätestens zum 31. Januar, zu zahlen. Zahlungsweise Für Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen gelten folgende Termine:

  • Zahlung halbjährlich: Abbuchungstermine Januar/Februar und Juli/August

Kosten für Rücklasten, Mahnungen und/oder Inkassoverfahren gehen zu Lasten des Mitgliedes, zuzüglich einer Mahn- und Bearbeitungsgebühr die vom Vorstand festgelegt wird.

 

5. Anmerkungen

Die Beiträge sind Mindestforderungen, die wir erheben müssen, um alle satzungsgemäßen Aktivitäten ausführen zu können. Höhere Beträge können selbstverständlich gezahlt werden und sind als Spenden steuerlich absetzbar.

 

6. Beendigung der Mitgliedschaft / Kündigung

Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Geht die Abmeldung verspätet ein, so ist der Austritt erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Über die Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

 

DER VORSTAND